Sie haben noch kein passendes
Speisekarten-Design?
Gerne beraten wir Sie und setzen gemeinsam mit Ihnen Ihr passendes Layout-Design um,
für Speise-, Wein- und Dessertkarten oder Tischaufsteller.
Dabei berücksichtigen wir deklarationspflichtige Angaben bestimmter Farb- und Inhaltsstoffe für Allergiker.
Nähere Informationen finden Sie weiter unten, unter Pflichtangaben auf Speisekarten
Herr: Daniel Schneider
Telefon: 0151 - 29807717
E-Mail: daschneider [at] italienspezialist.de
seit Oktober 1998 gilt die Verordnung zur Neuregelung lebensmittelrechtlicher Vorschriften über Zusatzstoffe. Für den Gastwirt bedeutet diese Zusatzverordnung, dass er die Zusatzstoffe in der Speisekarte veröffentlichen muss. Behörden kontrollieren dies zurzeit verschärft und drohen sogar mit Bußgeld. Neben der Zusatzstoffverordnung gelten weiterhin auch andere Vorschriften zur Kennzeichnungspflicht. Im Folgenden soll daher nicht weiter unterschieden werden, ob die Kennzeichnungspflicht auf der einen oder anderen Verordnung beruht, sondern es soll ein Überblick darüber verschafft werden, welche Zusatzstoffe zukünftig zwingend auf der Speisekarte angegeben werden müssen. Bei der Angabe reicht jedoch die Gruppe, der jeweiligen Zusatzstoff zugeordnet wird, es muss also nicht die genaue chemische Bezeichnung angegeben werden. Die Gastwirte müssen sich und die Gäste darüber informieren, welche Zusatzstoffe in den angebotenen Produkten enthalten sind. Bei verpackten Fertigprodukten, z.B. bei Dosen oder Getränke, kann der Gastronom die anzugebenden Zusatzstoffe den Etiketten entnehmen. Bei Wurst- und Backwaren ist es jedoch unabdingbar, sich beim Metzger, Bäcker, Konditor oder Lieferanten nach den Inhaltstoffen zu erkundigen. Eine problematische Zusatzstoffgruppe sind die Geschmacksverstärker. Diese finden sich in fast allen Fertig- oder Halbfertigprodukten, insbesondere in Brühwürfeln, gekörnter Brühe etc. Sofern diese Produkte z.B. bei der Herstellung von Suppen verwendet werden, sind diese anzugeben. Das müssen Sie angeben! Diese *Zusatzstoffgruppen müssen in den Speisekarten wie folgt angegeben werden: - Farbstoffe - Konservierungsstoffe - Antioxidationsmittel - Geschmacksverstärker - Schwefeldioxid - Eisensalze - Phosphat - Milcheiweiß - koffeinhaltig - chininhaltig - Süßungsmittel - enthält eine Phenylalaninquelle, ist bei dem Süßungsmittel Aspartam anzugeben) - gewachst (wenn die Oberfläche derart behandelt wurde) - Taurin Die Zusatzstoffe müssen in der Speisekarte angegeben sein. Es reicht, wenn am Produkt selber eine Kennziffer steht und diese in einer Fußnote zur Speisekarte erläutert werden.Pflichtangaben auf Speisekarten
Speisekarten müssen alle Zusatzstoffe aufführen – sonst drohen Bußgelder
*Downloaden Sie auch das .pdf Dokument "Kenntlichmachung von Zusatzstoffen im Gastronomiebereich"
(Downloadgröße: 717 KB) herunter.
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